DFG konkretisiert Anforderungen zum Umgang mit Forschungsdaten in Förderanträgen

25. März 2022 / kr

Ausführungen in Förderanträgen werden verpflichtend.

Mit dem Aufbau der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) und anderen wissenschaftlichen Forschungsdatenzentren sind in den letzten Jahren viele Angebote und neue Möglichkeiten entstanden, die zur Unterstützung genutzt werden können. Forschungseinrichtungen haben zudem in vielfältiger Weise Beratungsstellen für Forschungsdatenmanagement eingerichtet. Zahlreiche Fachkollegien der DFG haben gemeinsam oder auf der Grundlage von Diskursen in Fachgesellschaften Stellungnahmen und Anforderungen für den fachspezifischen Umgang mit Forschungsdaten erarbeitet und veröffentlicht.

Diese Anforderungen an den Umgang mit Forschungsdaten hat die DFG nun konkretisiert und macht die Angaben dazu in Projektanträgen verpflichtend. Die Ausführungen sollen sich dabei an einem Fragenkatalog orientieren, können aber projektspezifisch angepasst werden. In Ergänzung dazu werden entsprechende Angaben auch zu relevanten Forschungsobjekten, Materialien, Substanzen oder Geweben erbeten, die mit den Forschungsergebnissen in enger Verbindung stehen. Der Umgang mit Forschungsdaten wird künftig in der Begutachtung und Bewertung stärker als bisher Beachtung finden.

Umgang mit Forschungsdaten (Informationen der DFG)

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